12. November 2024
Gemeinsame Pressemitteilung
Tarifergebnis in der Metall- und Elektroindustrie bringt Beschäftigten mehr Geld und mehr Zeit
600 Euro Einmalzahlung bis Februar 2025, Entgelte steigen ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Überproportionale Erhöhung der Auszubildenden-Vergütungen um 140 Euro zum 1. Januar 2025 und 3,1 Prozent ab 1. April. Untere Entgeltgruppen dauerhaft gestärkt.

Die IG Metall-Bezirke Küste und Bayern haben am Dienstagmorgen in Hamburg nach achtzehnstündigen Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden Nordmetall und vbm ein Tarifergebnis für die Metall- und Elektroindustrie erzielt, das Pilotcharakter hat. Demnach steigen die Entgelte für die Beschäftigten ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Bis Februar 2025 gibt es 600 Euro als Einmalzahlung.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent deutlich überproportional. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Oktober 2026.

„In der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage ist uns ein Abschluss gelungen, mit dem wir die Kaufkraft der Beschäftigten stärken“, sagt Daniel Friedrich, Verhandlungsführer und Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Wir als Tarifparteien übernehmen damit Verantwortung und geben den Beschäftigten und auch den Betrieben Stabilität in unsicheren Zeiten.“

Der bayerische IG Metall-Verhandlungsführer und Bezirksleiter Horst Ott betont: „Mit Geduld und Hartnäckigkeit haben wir Lösungen und Kompromisse gefunden. Dieses Signal senden wir an alle Akteure im Land, die zuletzt daran gescheitert sind. Dabei hat die IG Metall zu allen ihren Themen in dieser Tarifrunde gute Ergebnisse erreicht.“

Beide Bezirksleiter heben die Bedeutung des Abschlusses für die Auszubildenden hervor. „Dieses Ergebnis verdanken die Auszubildenden einer starken IG Metall Jugend. Ihr besonderes Engagement hat den Erfolg gebracht“, sagen Friedrich und Ott unisono.

Das Tarifergebnis enthält auch eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen. Das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B), eine jährliche Sonderzahlung, wird ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben. In den Tarifbezirken Küste und Bayern bedeutet das eine Erhöhung von rund 630 Euro auf mindestens 900 Euro. Weil dieser Festbetrag für alle Entgeltgruppen gleich ist, profitieren die unteren Entgeltgruppen davon stärker als von einer Tabellenerhöhung im gleichen Volumen. „Wir haben erreicht, dass die Beschäftigten dauerhaft und nicht nur einmal von der sozialen Komponente profitieren“, erläutert Friedrich. Der T-ZUG B wird künftig jedes Jahr im Februar statt im Juli ausbezahlt.

Die zweistufige Tabellenerhöhung und die Erhöhung des T-ZUG B ergeben zusammen eine dauerhafte Steigerung des Volumens um 5,5 Prozent.

Außerdem werden die Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten zwischen mehr Zeit oder mehr Geld ausgeweitet. Schon für das Jahr 2025 können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr Zeit statt mehr Geld wählen. Künftig gehören auch Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter acht Jahren) zu den Anspruchsberechtigten. Die bisherige Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht zusätzliche freie Tage zu tauschen, wird erweitert um drei zusätzliche Optionen, Geld gegen sechs zusätzliche freie Tage zu tauschen. Künftig können anspruchsberechtigte Beschäftigte also insgesamt fünfmal Geld gegen Zeit tauschen.

Ott unterstreicht: „Für viele Beschäftigte ist diese Wahlmöglichkeit Gold wert, wenn sie Kinder betreuen, Verwandte pflegen oder die starken Belastungen von Schichtarbeit kompensieren müssen. Deshalb sind wir froh, dass wir hier Verbesserungen für die Menschen für mehr Flexibilität und Selbstbestimmung durchgesetzt haben.“

Beim Thema Differenzierung ist die IG Metall auf die Bedürfnislage der Arbeitgeber eingegangen. Anstelle der seit 2022 möglichen automatischen Differenzierung des T-ZUG B tritt nun die automatische Differenzierung der jährlichen Sonderzahlung Transformationsgeld. Dieses wird künftig jährlich im Juli statt im Februar ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts.

Die Bedingung für die automatische Differenzierung bleibt unverändert eine Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent oder schlechter. Diese Differenzierung gilt für die Laufzeit des Tarifvertrags. Friedrich ordnet ein: „Dieses Element haben wir im Gesamtpaket des Tarifergebnisses akzeptiert. Die Wünsche der Arbeitgeber nach einer deutlichen Ausweitung des Differenzierungsvolumens oder gar das Antasten unseres Weihnachts- und Urlaubsgeldes haben wir jedoch verhindert.“

Beide Bezirksleiter betonen die Bedeutung der großen Beteiligung der Beschäftigten an den Warnstreiks. Ott: „Die Menschen haben mit ihrer Bewegung und ihrer Solidarität unmissverständlich klar gemacht, wie wichtig ihnen ein guter Tarifabschluss ist. Das hat Eindruck gemacht.“

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