Sonderzahlungen im Juli

22. Juli 202522. 7. 2025


Im Juli: Sonderzahlung T-ZUG (A) und Transformationsgeld

Mit der Entgeltabrechnung im Juli erhalten die Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie gleich zwei Sonderzahlungen: Zum einen wird das Transformationsgeld (18,4 Prozent eines Monatsentgeltes) fällig und zum anderen erhalten alle Beschäftigten, die keine Tage getauscht haben, die Sonderzahlung T-ZUG (A) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgeltes. Im besten Fall gibt es diesen Monat also 45,9 Prozent extra in diesem Monat. Ein willkommener Geldsegen kurz vor der Urlaubszeit!

 

Erstmals Transformationsgeld im Juli, dafür T-ZUG (B) im Februar

In früheren Jahren gab es das Transformationsgeld im Februar. Und im Juli gab es neben dem T-ZUG A auch noch den T-ZUG B (Zusatzbetrag) in Höhe von 18,4 Prozent des Eckentgelts. Doch T-ZUG B und das Transformationsgeld tauschen 2025 erstmals die Plätze.

Der T-ZUG B wurde dieses Jahr bereits im Februar ausbezahlt: 630 Euro brutto extra für alle Beschäftigten in tarifgebunden Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Ab nächstem Jahr wird der T-ZUG B sogar noch ausgebaut. Er beträgt dann 26,5 Prozent der EG 5b, also ca. 920 Euro brutto.