Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist viel Sorgfalt nötig: Wahlausschreiben, korrekte Wählerliste, Stimmzettel, Briefwahl, Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen – all das muss sauber sein. Daher gilt auch hier: Besser und sicherer läuft es mit der IG Metall. Ein Tipp: Es empfiehlt sich, dass die Wahlinitiatoren auch als Wahlvorstandsmitglieder tätig werden und dann gegebenenfalls sogar als Bewerberin für den Betriebsrat kandidieren, da ihr Kündigungsschutz nur begrenzt ist. Alternativ kann der Wahlvorstand auch durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, wenn es einen gibt.
Je nach Betriebsgröße dauert die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eine Woche – beim vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Beschäftigten bis zwölf Wochen, optional beim normalen Wahlverfahren bei 101 bis 200 Beschäftigten, zwingend in größeren Betrieben über 200 Beschäftigten. Und dann wird der Betriebsrat gewählt.
Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, mit 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
von 51 bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, und so weiter.
Die Amtszeit des neuen Betriebsrats beträgt vier Jahre. Betriebsratsmitglieder haben das Recht zurückzutreten. Für diesen Fall werden bei der Wahl auch Nachrücker für den Betriebsrat gewählt. Gegebenenfalls ist eine vorzeitige Neuwahl nötig.
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